Allgemeine Geschäftsbedingungen




I. Vertragsschluss


Alle Angebote der Fa. Parken MUC sind freibleibend unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind .


Das Absenden der Buchung an die Fa. Parken MUC stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar. Der Vertrag kommt erst durch eine entsprechende Bestätigung durch die Fa. Parken MUC zustande, die in der Regel binnen 24 Stunden nach Reservierungsanfrage erfolgt.


Hat ein Dritter die Buchung getätigt, haftet er neben dem eigentlichen Kunden als Gesamtschuldner für alle vertraglichen Verpflichtungen des Kunden.


Die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis stehen ausschließlich dem Kunden zu und sind nur mit Zustimmung der Fa. Parken MUC auf einem Dritten übertragbar.




II. Leistungsumfang


Die Fa. Parken MUC stellt dem Kunden einen unbewachten, nicht verschlossenen und nicht gegen Witterungseinflüsse geschützten Stellplatz auf dem von ihr betriebenen Parkplatzgelände in 85445 Schwaig, Eichenstraße 8 für die vereinbarte Mietdauer ausschließlich zu Parkzwecken zur Verfügung. Bewachung und Verwahrung sind nicht Vertragsgegenstand. Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.


Weiterhin beinhaltet die vereinbarte Leistung regelmäßig den Transfer des Kunden vom Parkplatz zum Abflugterminal am Münchener Flughafen sowie zum vereinbarten Zeitpunkt vom Ankunftsterminal zurück zum Parkplatz. Die Fa. Parken MUC betreibt hierzu einen Shuttleservice, der in der Regel in Form eines Sammeltransports erfolgt. Durch die Sammelbeförderung können vereinzelt Wartezeiten von bis zu maximal 30 min entstehen. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.


Die jeweiligen Ankunfts- und Abflugszeiten sind durch den Kunden im Rahmen der Buchung verbindlich mitzuteilen. Eine spätere Änderung der Transferzeiten hat der Kunde rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vorher, der Fa. Parken MUC mitzuteilen. Für vom Kunden verursachte Leerfahrten fällt pro Fahrt eine Aufwandspauschale von 25 € an. Dem Kunden bleibt unbenommen, einen geringeren Aufwand der Fa. Parken MUC nachzuweisen.


Der Kunde hat sicherzustellen, dass er rechtzeitig, mindestens 45 Minuten vor dem vom Kunden geplanten Ankunftstermin am Flughafen, am Parkplatzgelände eintrifft.


Die Fa. Parken MUC übernimmt keine Garantie für das Eintreffen des Kunden am Flughafen zu einem bestimmten Termin, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich bestätigt. Die Fa. Parken MUC haftet daher nicht für eine eventuell verspätete Ankunft des Kunden am Flughafen. Ausgenommen hiervon sind Fälle grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatz.




III. Preise und Zahlungsbedingungen


Die von der Fa. Parken MUC angegebenen Preise sind grundsätzlich freibleibend. Maßgebend ist der in der Buchung ausgewiesene und durch die Fa. Parken MUC im Rahmen der Reservierungsbestätigung bestätigte Preis. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.


Das vereinbarte Parkentgelt ist spätestens zum vereinbarten Abholtermin fällig und vom Kunden in bar, per ec-Karte, VISA oder MasterCard zu bezahlen. Überschreitungen der vereinbarten Parkdauer werden mit den jeweils geltenden Tarifen nachberechnet.




IV. Stornierungen, Umbuchungen und nachträgliche Änderungen von gebuchten Leistungen


Eine Stornierung der gebuchten Leistung ist vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn grundsätzlich möglich. Die Stornierung muss gegenüber der Fa. Parken MUC schriftlich erfolgen. Maßgebender Zeitpunkt für die Stornierung ist der Eingang der Erklärung bei der Fa. Parken MUC.


Eine Stornierung ist kostenfrei, wenn sie spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Parkzeitbeginn vereinbart wird. Bei einer späteren Stornierung fallen folgende Pauschalen an:


25 % des Rechnungsbetrages ab dem 13. bis zum 7.Tag vor dem Parkzeitbeginn


50 % des Rechnungsbetrages ab dem 6. bis zum 1. Tag vor dem Parkzeitbeginn


Bei einer späteren Stornierung fällt eine Pauschale in Höhe von 80 % des Rechnungsbetrages an.

Dem Kunden bleibt unbenommen, einen geringeren durch die Stornierung veranlassten Aufwand nachzuweisen.




V. Haftung


Eine Haftung durch die Fa. Parken MUC sowie eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Fa. Parken MUC, eines gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.


Die Fa. Parken MUC haftet mit Ausnahme vorgenannter Fälle insbesondere nicht für Beschädigungen auf dem Parkgelände abgestellter Fahrzeuge, für auf dem Parkplatzgelände von Kunden verursachte Verkehrsunfälle sowie für Beschädigungen des vom Kunden oder Dritten mitgeführten Gepäcks oder sonstiger Gegenstände.




VI. Verhalten auf dem Betriebsgelände


Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten. Jeder Kunde und Fahrzeugführer hat sich so zu verhalten, dass die Gefährdung und Schädigung Dritter ausgeschlossen ist. Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Die bei Beschädigungen entstandenen Kosten werden dem Verursacher nach Beseitigung durch die Fa. Parken MUC oder eines Bevollmächtigten in Rechnung gestellt. Das Durchführen von Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen ist nur mit vorheriger Genehmigung durch die Fa. Parken MUC oder einer von der Fa. Parken MUC bevollmächtigten Person gestattet. Das Ablassen von Kühlwasser, Kraftstoffen oder Ölen sowie das Entsorgen von im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände ist verboten. Kosten zur Entfernung von Verunreinigungen oder Müll werden dem Verursacher auferlegt. Das Befahren des Betriebsgeländes ist nur Personen gestattet, die im Besitz einer für das betriebene Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sind. Für alle auf dem Betriebsgelände der Fa. Parken MUC abgestellten Fahrzeuge ist der von Gesetz her vorgeschriebene Versicherungsschutz und die Zulassung nach StVO unbedingt nötig. Die Fa. Parken MUC oder eine von ihr bevollmächtigte Person ist berechtigt, den Besitz der Fahrerlaubnis sowie des Fahrzeugscheins zu überprüfen.




VII. Datenschutz


Die Fa. Parken MUC versichert, dass die im Reservierungsformular eingetragenen persönlichen Daten des Kunden nicht an Dritte weitergegeben werden und die Daten ausschließlich zur Durchführung der von Ihnen gewünschten Serviceleistung verwendet werden.




VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand


Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, Erding.



Parken MUC e.K.

Inhaber: Oliver Pyttlik

Eichenstraße 8

85445 Schwaig

Telefon: +49 (0)8122 1874616

Fax: +49 (0)8122 1874618

E-Mail: info@parken-muc.de




Stand: Februar 2008